Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Landesrechtsanwaltskammern haben kurz vor der 96. JuMiKo in Bayern eine gemeinsame Kampagne gestartet, um den bayerischen Vorschlag zur Ausweitung von Rechtsdienstleistungen auf Rechtsschutzversicherer zu stoppen. Sie warnen, dass eine solche Maßnahme die berufsrechtliche Neutralität und Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratungspflicht aushöhlen würde. Systemische Interessenkonflikte könnten zum Nachteil der Versicherten führen. Deshalb fordern sie die Bundesregierung zu einer klaren Abfuhr auf Bundesebene auf.
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BRAK und Kammern lehnen Übertragung juristischer Beratung an Versicherer
Bei der 96. Justizministerkonferenz in Bayern stellen die Bundesrechtsanwaltskammer und alle Landesrechtsanwaltskammern den Vorschlag scharf in Frage, Beratungsaufgaben an Rechtsschutzversicherer zu delegieren. Sie argumentieren, dass dieses Vorgehen das Rechtsdienstleistungsgesetz aushöhlt und die unabhängige, neutrale Rechtsberatung infrage stellt. Verbraucher würden dadurch intransparente Strukturen erleben und ihr Schutz gefährdet. Ferner warnen sie vor systemischen Interessenkonflikten innerhalb der Versicherungsunternehmen, die essentielle berufsrechtliche Standards unterwandern könnten und nachhaltig Schaden anrichten.
Unklare Trennung von Beratung und Deckung birgt Interessenkonflikte – BRAK
Rechtsschutzversicherer agieren als gewinnorientierte Anbieter, deren Hauptaugenmerk auf Ertragsmaximierung und Kostenkontrolle liegt. Dieser wirtschaftliche Druck fördert die Reduzierung von Ausgaben bei Schadensfällen. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert, dass die Kombination von Deckungsprüfung und Rechtsberatung in einem Unternehmen Zielkonflikte unvermeidlich macht. Besteht keine klare Trennung, entstehen Interessendivergenzen, die für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer verborgen bleiben und wesentliche Transparenzpflichten unberücksichtigt lassen.
Berufsrechtliche Pflichten schützen unabhängige Anwaltberatung stets vor Versichererinteressen konsequent
Anwältinnen und Anwälte berichten regelmäßig, dass Versicherer trotz formeller Deckungsanfragen zunächst ablehnen und erst nach juristischer Durchsetzung eine Zusage erteilen. Diese Praxis verdeutlicht den zentralen Schutz berufsrechtlicher Normen, die unabhängige Mandantenvertretung gewährleisten. Würde die Rechtsberatung in den Verantwortungsbereich von Rechtsschutzversicherungen fallen, entstünden Interessenkonflikte, da Gewinnorientierung Kostenübernahmen gefährdet. Mandantinnen und Mandanten wären dann einer unkontrollierten Entscheidungspraxis ausgeliefert, ohne rechtliche Garantien zuverlässig geltend machen zu können. Vertrauensschutz und Rechtsstaatlichkeit würden dadurch untergraben.
BRAK-Präsident warnt vor Vorschlag begünstigt Versicherer auf gravierenden Mandantenkosten
Dr. Ulrich Wessels bezeichnet die Initiative als klare Vorteilsgewährung zugunsten der Versicherungsunternehmen zulasten der Mandanten. Er erklärt, dass eine rein organisatorische Abspaltung innerhalb der Gesellschaftsstrukturen Interessenkonflikte nicht ausschließe. Rechtsschutzversicherer agierten nach Profitgesichtspunkten und würden daher immer ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse über die der Versicherten stellen. Dies könne zu willkürlichen Ablehnungen von Deckungszusagen führen und sorge für erhebliche Nachteile im Verbraucherschutz. Er fordert daher eine klare Ablehnung solcher Pläne.
Unabhängige Rechtsberatung bleibt durch BRAK-Widerstand maßgeblich vor kostenwillkür geschützt
Mit ihrem aktiven Widerstand verhindern die Bundesrechtsanwaltskammer und die Landesrechtsanwaltskammern eine Aushöhlung des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Indem sie die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratungspflicht verteidigen, garantieren sie eine klare, nachvollziehbare Interessenabwägung und stärken den Verbraucherschutz. Mandantinnen und Mandanten bleiben vor willkürlichen Kostenverweigerungen gefeit, die sonst häufiger vorkämen. Gleichzeitig bewahren diese Standesvertreter die hohen berufsrechtlichen Standards und sichern so die Qualität der Rechtsdienstleistungen nachhaltig.

