Der EU Data Act sorgt dafür, dass kleine und mittelständische Betriebe künftig leichter zwischen Cloud-Diensten wechseln können, ohne hohe Kosten für Datenexport und Integration zu tragen. Durch verbindliche Offenlegung von Migrationspfaden und API-Schnittstellen werden technische Barrieren beseitigt. Ab Januar 2027 übernehmen Anbieter sämtliche Wechselkosten. Diese Maßnahmen ermöglichen flexiblere IT-Strategien, mindern Abhängigkeiten von US-Hyperscalern und stärken den Markteintritt europäischer Cloud-Anbieter mit wettbewerbsfähigen Angeboten. So profitieren KMUs von Planungssicherheit und Innovationsimpulsen gleichermaßen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Anbieterwechsel in der Cloud bleibt technisch und organisatorisch herausfordernd
Unternehmen in Europa betreiben ihre Cloud-Infrastruktur überwiegend auf US-amerikanischer Technologiebasis, insbesondere Amazon Web Services, Microsoft Azure und Google Cloud. Während proprietäre Komponenten wie AWS Lambda, BigQuery oder Azure App Services praktische Funktionen liefern, verfestigen sie technologische Lock-ins. Selbst gängige Services wie Amazon S3 bieten durch unübersichtliche Preismodelle keine echte Flexibilität. Ein Wechsel zu anderen Anbietern ist deshalb technisch komplex, kostenintensiv und organisatorisch schwierig, wodurch mehr strategische Optionen entfallen.
Architektur eingepfercht durch proprietäre Dienste und fehlende wirksame Portabilität
Durch proprietäre Formate und verschiedene API-Versionen entsteht in Cloud-Diensten rasch ein Anbieter-Lock-in. Zwar wurden offene Standards eingesetzt, doch proprietäre SDKs und exklusive Zusatzdienste setzten sich im Laufe der Zeit durch. Migrationspfade bleiben oft undeutlich oder erfordern aufwendige Anpassungen beim Anbieterwechsel. Parallel treiben hohe Egress-Gebühren für Datenexporte aus Plattformen wie Amazon S3 die Kosten in die Höhe. Dieser Mix führt zu strategischer Abhängigkeit und begrenzter Flexibilität vieler Unternehmen. Jetzt unbedingt handeln.
Cloud-Anbieter gemäß Artikel 23 müssen Migrationstechniken, Interoperabilität offen kommunizieren
Ab September 2025 verlangt Artikel 23 von allen Cloud-Anbietern, dass sie ihre Services interoperabel gestalten und sämtliche Migrationsprozesse offen kommunizieren. Proprietäre Datenformate und undurchsichtige Schnittstellen sind nicht länger zulässig und dürfen nicht als Schutzmechanismus großer Hyperscaler missbraucht werden. Anbieter sind verpflichtet, technische Hemmnisse abzubauen und nachvollziehbare Migrationspfade zu entwickeln, um Unternehmen einen reibungslosen und rechtssicheren Plattformwechsel zu ermöglichen. Diese Maßnahme erhöht Transparenz, stärkt Wettbewerb und schützt Kundendaten effizient und nachhaltig.
Anbieter müssen ab 2027 nun alle Datenmigrationskosten vollständig tragen
Ab dem 12. Januar 2027 müssen Anbieter sämtliche Kosten für den Wechsel ihrer Kunden tragen, wodurch hohe Egress-Gebühren entfallen. Unternehmen gewinnen dadurch eine zuverlässige Kostenbasis für laufende und geplante Datenmigrationen. Die neue Regulierung verschafft Nutzern unmittelbar eine verbesserte Verhandlungsposition gegenüber globalen Hyperscalern wie AWS oder Azure. Gleichzeitig sinken die finanziellen Risiken bei Exit-Strategien erheblich, was eine flexiblere Planung ermöglicht und den Weg für diversifizierte Multi-Cloud-Umgebungen ebnet nachhaltige Skalierbarkeit und Innovationspotenziale.
Standardisierte Datenprodukte fördern migrationsfreundliche Cloud-Architekturentscheidungen durch offene modulare Schnittstellen
Unternehmen sollten bereits in der Planungsphase neuer Cloud-Services auf Exit-Fähigkeit Wert legen. Zentrale Aspekte sind dabei modulare Systemkomponenten, offene Standardschnittstellen und konsistente Datenprodukte. Finanzbehörden fordern konkrete Exit-Szenarien, doch fehlende technische Infrastruktur erschwerte dies bislang. Der EU Data Act schafft absehbare Rahmenbedingungen, um hybride Deployments und Multi-Cloud-Konzepte voranzutreiben. So können Unternehmen flexibel auf veränderte Anforderungen reagieren, ihre IT-Infrastruktur widerstandsfähig gestalten und gleichzeitig regulatorisch konform bleiben. langfristig Skaleneffekte erzielen und Kosten minimieren.
Binnenmarkt erlebt jetzt spürbaren Innovationsschub durch gestärkte europäische Cloud-Produzenten
Der EU Data Act setzt europaweit neue Standards für Cloud-Interoperabilität und offene APIs, wodurch europäische Anbieter wie IONOS, OHVcloud und Open Telecom Cloud deutlich gestärkt werden. Wegfallende Egress-Gebühren und transparente Migrationspfade fördern den Wettbewerb mit US-Hyperscalern. Das Ergebnis ist ein florierender Binnenmarkt mit mehr Anbietern, größerer Vielfalt und einem robusten Innovationsökosystem. Digitale Souveränität und langfristige Resilienz europäischer Unternehmen werden so entscheidend verbessert.
Vertragsklauseln im Voraus zu Migration prüfen und Egress-Gebühren eliminieren
Die erste Maßnahme besteht darin, alle Cloud-Ausgaben systematisch zu erfassen und Kostentreiber detailliert zu analysieren, um Transparenz zu gewinnen. Im nächsten Schritt gilt es, Verträge auf Wechselrestriktionen, Egress-Gebühren und Kündigungsfristen hin zu überprüfen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Parallel sollten Migrationstests geplant und in kontrollierten Testumgebungen durchgeführt werden, um technische Schwierigkeiten früh zu erkennen. CTOs müssen Datenprodukte nach offenen Standards entwickeln und Exit-Szenarien umfassend technisch und organisatorisch absichern, um Flexibilität zu sichern.
Europäische Anbieter profitieren von leichterem Cloud-Wechsel dank Data Act
Mit der Inkraftsetzung des EU Data Act werden verpflichtende Interoperabilitätsstandards für Cloud-Dienste eingeführt, die proprietäre Schnittstellen ablösen. Anbieter sind verpflichtet, transparente Preismodelle und Exit-Optionen zu garantieren. Die Abschaffung von Wechselkosten ab 2027 stärkt die Verhandlungsposition der Endanwender. Durch diese Maßnahmen entsteht eine diversifizierte Landschaft, in der Multi-Cloud-Strategien besser umsetzbar sind. Gleichzeitig profitieren lokale Cloud-Dienstleister von verbessertem Marktzugang. Insgesamt führt die Verordnung zu einer robusteren, agilen und nachhaltigen Cloud-Infrastruktur in Europa.

