Der Deutsche Börsenverein wendet sich gegen die nachträgliche Aberkennung von drei Buchhandlungen im Rahmen des Deutschen Buchhandlungspreises. Er verurteilt die Nutzung des sogenannten Haber-Verfahrens durch das Bundesministerium auf der Leipziger Buchmesse als unangemessen, fordert die vollständige Einsicht in Prüfungsergebnisse, betont die essenzielle Meinungsfreiheit und Unabhängigkeit literarischer Einzelhändler, kündigt juristische Beistandsleistungen an und ruft den Staatsminister dazu auf, die Entziehungen rückgängig zu machen. Er verlangt die Offenlegung aller juristischen Gutachten.
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Börsenverein fordert transparente Preisträgerauswahl ausschließlich nach kulturellen Kriterien jetzt
Der Börsenverein hebt hervor, dass die seit 2015 verliehene Auszeichnung unabhängiger Buchhandlungen deren besondere Leistungen und Engagement in der Gesellschaft würdigt. Vorsitzender Sebastian Guggolz unterstreicht, dass Kunstfreiheit und freie Meinungsäußerung wesentliche Säulen der Kultur, des sozialen Miteinanders und einer funktionierenden Demokratie sind. Entscheidungen über die Preisträger sollten daher streng transparent erfolgen, allein kulturelle Aspekte berücksichtigen und jegliche politische oder ideologische Einflussnahme ausschließen festgelegt.
Guggolz kritisiert geheime Prüfverfahren und nicht anfechtbare gesamte Ergebnislage
Sebastian Guggolz bemängelt, das BKM habe das Haber-Verfahren eingesetzt, um Buchhandlungen hinsichtlich angeblicher extremismusrelevanter Verbindungen zu überprüfen. Er kritisiert insbesondere, wie intransparent das Prüfverfahren ablaufe und dass weder Prüfungsgrundlagen noch Ergebnisse veröffentlicht würden, wodurch Betroffene keine Möglichkeiten zur Anfechtung hätten. Der Verbandsvorsitzende unterstreicht, dass Juryentscheidungen ausschließlich auf kulturellen Kriterien basieren und von politisch motivierten Überprüfungen unabhängig bleiben müssen, um die Meinungsfreiheit nicht zu gefährden.
Börsenverein kritisiert Stigmatisierung als verfassungsgefährdend und fordert Rücknahme umgehend
Mit Nachdruck fordern die Sprecher des Börsenvereins die Rücknahme des Entzugs von Auszeichnungen für drei Buchhandlungen auf ministeriellem Beschluss. Sie argumentieren, dass alle 118 durch die Jury ausgewählten Geschäfte die Ehrung zugesprochen bekamen und nun durch das Label verfassungsgefährdend zu Unrecht bloßgestellt werden. Diese öffentliche Abwertung untergräbt die Glaubwürdigkeit des Deutschen Buchhandlungspreises und schädigt das Ansehen einzelner Preisträger nachhaltig. Der Verband verlangt die sofortige Wiederherstellung sämtlicher Ehrungen entsprechend der Juryentscheidung.
Finanzielle Entschädigung für abgesagte Buchhandlungspreise: Börsenverein lädt zum Empfang
Im Rahmen des juristischen Beistands koordiniert der Verband intensive Gespräche mit den Rechtsvertretungen der betroffenen Buchhandlungen und stellt Mittel zur Deckung anfallender Prozesskosten bereit. Diese Maßnahme dient der Entlastung lokaler Buchhändler in rechtlichen Konflikten. Zusätzlich organisiert der Verband am Messedonnerstag während der Leipziger Buchmesse einen Empfang am Stand des Börsenvereins. Dort werden die Leistungen und die Ausdauer der Buchhändler gewürdigt, um trotz der abgesagten Preisverleihung öffentliche Anerkennung wertschätzend zu vermitteln.
Bundesverfassungsgericht betont: Jede Datenübermittlung braucht eigene gesetzliche Grundlage sofort
Der Verband beanstandet das Fehlen einer eindeutigen Rechtsgrundlage für Ministeriumsanfragen bei verfassungsschutzrelevanten Daten. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind sowohl Datenaustausch als auch Informationsabruf nur durch separate gesetzliche Ermächtigungen gedeckt. Ein pauschales oder implizites Vorgehen reiche nicht aus, um die verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechte zu schützen. Ohne klare Normbestimmungen würde der Datenschutzstandard untergraben und die Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt werden. Eine gesetzliche Nachbesserung sei deshalb unerlässlich zum Schutz der Freiheit.
Buchhandlungspreis und Verlagspreis abhängig von unabhängiger Jury, betont Verband
Mit Blick auf die Bedeutung unabhängiger Entscheidungsprozesse lehnt der Börsenverein den Einsatz des Haber-Verfahrens im Kulturbereich kategorisch ab und verweist auf die notwendige Transparenz bei der Vergabe literarischer Auszeichnungen. Er argumentiert, dass Buchhandlungspreis und Verlagspreis nur dann ihre integrative und gesellschaftliche Funktion erfüllen, wenn Juroren frei von politischen Eingriffen und unter Ausschluss geheimer Ermittlungsverfahren urteilen können. Eine solche Praxis sichert kulturelle Vielfalt und demokratische Teilhabe nachhaltig und schützt Vertrauen aktiv.
Börsenverein hebt eigenes Rechtsgutachten zu Neustart Kultur ohne Beanstandung
Für den Lau-Verlag sowie das Programm Neustart Kultur liegen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels keine Hinweise darauf vor, dass das Haber-Verfahren angewendet wurde. Der Verband verweist auf ein intern beauftragtes Rechtsgutachten, das sämtliche relevanten verfassungsrechtlichen Fragestellungen sorgfältig überwacht und abschließend analysiert hat. Die Untersuchung ergab, dass keine verfassungsschutzrechtlichen Verstöße oder Eingriffe in Grundrechte stattgefunden haben. Infolgedessen betrachtet der Börsenverein die Bedenken als vollständig hinfällig und rechtlich untermauert ausgeschlossen und eindeutig.
Juristische Unterstützung sichert faire Auszeichnung unabhängiger Buchhandlungen und Meinungsfreiheit
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird vom Börsenverein als unverzichtbares Instrument zur Pflege literarischer Vielfalt und zur Unterstützung lokaler Buchhandelsgemeinschaften bezeichnet. Er stellt heraus, dass Kunst- und Meinungsfreiheit elementare Pfeiler einer lebendigen Kultur sind. Durch konsequente Forderungen nach Transparenz der Auswahlprozesse, der Bereitstellung juristischer Hilfestellung und der Gewährleistung unabhängiger Juryentscheidungen möchte der Verband das Vertrauen von Buchliebhabern stärken und sicherstellen, dass kulturelle Leistungen uneingeschränkt und unparteiisch anerkannt werden. Fair und engagiert gewürdigt.

