Europäische Kommission: Marktdefinition und Schutz der Landwirte

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Europäische Kommission: Marktdefinition und Schutz der Landwirte

Die Europäische Kommission ist die politisch unabhängige Exekutive innerhalb der Europäischen Union. Sie erarbeitet Vorschläge für neue Rechtsvorschriften mit europäischer Gültigkeit und setzt verschiedene Beschlüsse um.
Darüber hinaus überwacht die Europäische Kommission die Einhaltung der EU-Gesetze und sorgt für die Durchführung von Programmen und Maßnahmen zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt in den Mitgliedstaaten. Als Hüterin der Verträge spielt sie eine wesentliche Rolle bei der Sicherstellung, dass die EU-Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden, und kann bei Verstößen rechtliche Schritte einleiten.
Europäische Kommission: Wichtiges zur MarktdefinitionEuropäische Kommission stellt sich hinter Landwirte und KMU
Europäische Kommission: Wichtiges zur Marktdefinition
Erstmals wurde die Bekanntmachung zur Marktdefinition im Jahr 1997 durch die Europäische Kommission veröffentlicht.
Ziel und Zweck war es, wichtige Begriffe rund um einen sachlichen und räumlichen Markt zu erklären.
Inbegriffen waren Landwirtschaft, Verkehr, Stahl und Kohle. Die Marktdefinition hat für viele Bereiche große Auswirkungen, unter anderem lehnt sich auch die Bundeswettbewerbsbehörde an die Definition an.
Eine Aktualisierung der Marktdefinition wurde nun befürwortet, was auch im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft nötig geworden ist.
Die Europäische Kommission hat die Initiative ergriffen und eine Überprüfung der Bekanntmachung zur Marktdefinition in die Wege geleitet.

Video: Europäische Kommission – EU-Kommission – einfach erklärt!

In der entsprechenden Vorlage sind hilfreiche Ergänzungen enthalten, dank derer die Bekanntmachung für eine digitale und globalisierende Wirtschaft geeignet sein soll.
Unter anderem geht es um die Rolle der Marktdefinition, um deren Prinzipien und um die Entscheidungspraxis.
Eine Bindungswirkung der Bekanntmachung ist jedoch nach wie vor nicht gegeben. Dennoch wird sie im Rahmen der Durchsetzungspraxis auf nationaler Ebene angewendet.
Durch die Überprüfung soll ein erster Schritt in Richtung eines faktenbasierten und gesetzmäßigen Vollzugs des Wettbewerbsrechts möglich sein.
Die Marktdefinition wird damit durch die Europäische Kommission und ihre Überprüfung der Bekanntmachung methodisch standfester und transparenter als bisher.

Europäische Kommission stellt sich hinter Landwirte und KMU

Die Europäische Kommission übernimmt eine gewisse Schutzfunktion und geht gegen unfaire Praktiken im Lebensmitteleinzelhandel vor. Auch Landwirte sowie KMU sollen durch neue Beschlüsse und Richtlinien vor Handelsriesen und deren Macht auf dem Markt geschützt werden. Im Einzelnen geht es hier um kurzfristige Stornierungen, um Vertragsänderungen einseitiger und rückwirkender Art sowie um Zahlungen für Ware, die gar nicht verkauft worden ist. Verderbliche Ware wird häufig mit verspäteten Zahlungen belegt, auch das soll seitens der Europäischen Kommission untersagt werden. Zahlungsziele werden auf 30 Tage begrenzt. Vertragsprämien und Zuschüsse zu Werbekosten sollen nur noch erlaubt sein, wenn sie bereits im Vorfeld in beiderseitigem Einvernehmen klar und deutlich kommuniziert und vereinbart worden sind.

Der Schutz, der durch die Europäische Kommission angestrebt wird, erstreckt sich nicht auf die großen Verarbeitungsunternehmen, sondern gilt nur für landwirtschaftliche Produkte und Verarbeitungserzeugnisse aus diesem Bereich. Auch KMU sollen geschützt werden, wobei als KMU Unternehmen definiert sind, die bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz machen und maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen. Viele Molkereien, die als Großbetriebe agieren, würden damit nicht durch die neue Richtlinie geschützt werden.

Video: Wohin steuert die EU-Kommission? | ARTE Info Plus


Hintergrund für die Änderungen sind Beschwerden seitens der Betroffenen, die sich vor der Allmacht der Lebensmittelriesen nur unzureichend geschützt sehen. Die Kommission sieht es als notwendig an, dass eine anonyme Beschwerde möglich ist, sodass Verstöße gegen die Richtlinien auch wirklich geahndet werden können. Andernfalls liegen diese zwar vor, können jedoch nicht nachverfolgt werden. Dementsprechend sind auch keine Sanktionen zu befürchten und die Geschäftspraxis der Konzerne würde nicht verändert.

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